Bewertung Leica Microsystems (Schweiz) AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Leica Microsystems (Schweiz) AG in Balgach wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Leica Microsystems (Schweiz) AG
Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb von sowie den Handel mit Mikroskopen, Mikroskop-Systemen und wissenschaftlichen Instrumenten aller Art und deren Zubehör, sowie das Erbringen aller in diesem Zusammenhang anfallenden Dienstleistungen. Sie kann sich auch im In- und Ausland direkt oder indirekt an Unternehmen beteiligen, Zweigniederlassungen errichten sowie Tochtergesellschaften gründen. Sie kann ferner Grundstücke und Rechte an solchen erwerben, verwalten und veräussern. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Muttergesellschaften sowie deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren und für die Verbindlichkeiten von solchen anderen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder mittels Garantien jedwelcher Art.