Bewertung Kindlimann AG Vorsorgestiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Kindlimann AG Vorsorgestiftung in Tobel-Tägerschen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Kindlimann AG Vorsorgestiftung
Die Stiftung bezweckt die Ausrichtung von Vorsorgeleistungen (Alter, Tod und Invalidität) und Leistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit an die Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie deren Angehörige und Hinterbliebene. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Ferner kann die Stiftung einmalig oder periodisch Zusatzleistungen zu den reglementarischen Leistungen einer Versicherungseinrichtung oder ergänzende Leistungen in Fällen, in denen reglementarische Leistungen einer Vorsorgeeinrichtung nicht genügen, vornehmen, wobei den Grundsätzen der Angemessenheit der Vorsorge und der Gleichbehandlung der Destinatäre Rechnung zu tragen ist. Als Arbeitnehmer gelten alle Personen, die über einen Arbeitsvertrag mit der Stifterfirma verfügen oder dieser durch einen Rentnerstatus abgelöst wurde. Personen des Unternehmensstandortes in der Westschweiz gelten erst ab 01.01.2016 als Destinatäre, wobei der Rentnerstatuts nach dem 01.01.2016 eingetreten sein muss. Arbeitgeberbeiträge an mit der Stifterfirma verbundene, steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen können aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von dieser vorgängig Beitragsreserven geäufnet und diese gesondert ausgewiesen worden sind (Art. 331 OR).