Bewertung Kaseya International Shared Services GmbH
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Kaseya International Shared Services GmbH in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Kaseya International Shared Services GmbH
Der Zweck der Gesellschaft besteht in der Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Marketing, Finanzen, Personal, Raumbewirtschaftung, Informatik, Support sowie in weiteren Bereichen für die übrigen Gesellschaften der Gruppe sowie die Erbringung aller weiteren Dienstleistungen, die von den übrigen Gesellschaften der Gruppe verlangt werden können. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke und Immaterialgüterrechte in der Schweiz und im Ausland erwerben, halten, verwalten, hypothekarisch belasten, investieren und veräussern. Bei Immobiliengeschäften in der Schweiz ist der Zweck der Gesellschaft auf Immobilien beschränkt, die eine Betriebsstätte im Sinne von Art. 2 Abs. 2 lit. a des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 darstellen, sowie auf alle kommerziellen oder finanziellen Transaktionen, die damit in Zusammenhang stehen können. Die Gesellschaft kann auch alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Dritten oder Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, sowie direkten oder indirekten Aktionären oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, sei es mittels Darlehen und/oder anderen Finanzierungen, einschliesslich im Rahmen von Cash Pooling Vereinbarungen, ob gegen Entgelt oder nicht. Die Gesellschaft kann für ihre eigenen Verbindlichkeiten oder die Verbindlichkeiten der vorgenannten Personen Sicherheiten jeglicher Art bestellen, einschliesslich mittels Pfandrechten, Abtretungen, fiduziarischen Übereignungen, Garantien jeglicher Art oder mittels Ausgleichsverpflichtungen, ob gegen Entgelt oder nicht, auch wenn solche Finanzierungen, Sicherheiten oder Garantien im ausschliesslichen Interesse von Dritten oder Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, oder von direkten oder indirekten Aktionären oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, liegen.