Bewertung Invacare International GmbH
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Invacare International GmbH in Aesch (BL) wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Invacare International GmbH
Die Gesellschaft bezweckt den Einkauf und Verkauf von Waren, einschliesslich der Fertigung und des Vertriebs von Medizinprodukten für Menschen mit Behinderungen, der Bereitstellung von Dienstleistungen auf internationaler Ebene für andere Gesellschaften der Gruppe sowie aller Tätigkeiten, die mit diesem Zweck im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus Beteiligungen an allen Unternehmen erwerben, verwalten und kontrollieren und Niederlassungen oder Vertretungen in der Schweiz und im Ausland gründen. Die Gesellschaft ist Teil einer Gruppe von Gesellschaften und kann in dieser Eigenschaft bei der Verfolgung ihres Gesellschaftszwecks die Interessen dieser Gruppe berücksichtigen. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften oder Dritten, einschliesslich ihren direkten und indirekten Gesellschafter sowie den Tochtergesellschaften solcher direkten und indirekten Gesellschafter, Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, einschliesslich im Rahmen von Cash Pooling Vereinbarungen. Die Gesellschaft kann Sicherheiten jeglicher Art gewähren oder Garantien abgeben für Verpflichtungen solcher Gesellschaften, einschliesslich, ohne Einschränkung, Pfandrechte, Abtretungen oder Übertragungen zu Sicherungszwecken, Garantien, jegliche Arten von Schadloshaltungspflichten, gegen Entgelt sowie ohne Entgelt. Die Gesellschaft kann solche Finanzierungen, Sicherheiten oder Garantien auch dann gewähren, wenn dies nur im alleinigen Interesse ihrer direkten oder indirekten Tochtergesellschaften oder Dritten liegt, einschliesslich ihrer direkten und indirekten Gesellschafter sowie den Tochtergesellschaften solcher direkten und indirekten Gesellschafter.