Bewertung IGS Informatikgesellschaft für Sozialversicherungen GmbH
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für IGS Informatikgesellschaft für Sozialversicherungen GmbH in St. Gallen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über IGS Informatikgesellschaft für Sozialversicherungen GmbH
Zweck der Gesellschaft sind Konzeption, Entwicklung und Weiterentwicklung von informations- und kommunikationstechnischen Anwendungslösungen ("IKT-Anwendungslösungen") sowie Anbieten von umfassenden Dienstleistungen der Informations-, Medien- und Kommunikationstechnologien im Bereich der Sozialversicherung, insbesondere die Neukonzeption von IKT-Anwendungslösungen für alle Tätigkeiten der Gesellschafterinnen zur Benutzung durch dieselben. Die Gesellschaft kann ihre Dienste auch Dritten aus dem gleichen Empfängerkreis, namentlich weiteren öffentlich-rechtlichen Anstalten aus dem Sozialversicherungsbereich, anbieten. Die Gesellschaft kann ferner alle gesetzlich zulässigen, mit Absatz 1 dieser Bestimmung in Zusammenhang stehenden Aufgaben, Ziele und Zwecke verfolgen. Die Gesellschaft beabsichtigt, im Grundsatz keine Gewinne zu erwirtschaften, soll aber dauernd in der Lage sein, unter Berücksichtigung der vollen Kosten ihre Ausgaben zu decken. Aus diesem Grund sind die Gesellschafterinnen verpflichtet, für die Leistungen der Gesellschaft zu ihren Gunsten dauernd finanzielle Beitragsleistungen zu erbringen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.









