Bewertung Hotel Regina-Titlis AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Hotel Regina-Titlis AG in Engelberg wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Hotel Regina-Titlis AG
Zweck der Gesellschaft ist die Führung des Hotels Regina-Titlis in Engelberg sowie weiterer Betriebe des Gastgewerbes im In- oder Ausland. Die Gesellschaft kann Grundeigentum erwerben, Pacht-, Management- oder Franchisingverträge mit Dritteigentümern betrieblicher Liegenschaften bzw. Liegenschaftsteile abschliessen und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sie kann ferner Beratungsdienstleistungen auf dem Gebiet des Gastgewerbes erbringen und alle weiteren Geschäfte tätigen, die mit diesem Zweck direkt oder indirekt zusammenhängen oder ihn zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist befugt, Finanzierungs-, Sanierungs- und Interzessionsmassnahmen zu Gunsten von Aktionären, Konzerngesellschaften oder Dritten vorzunehmen, sowie Aktionären, Konzerngesellschaften oder Dritten Darlehen oder für deren Verpflichtungen Sicherheiten zu gewähren.