Bewertung Hörmittelzentrale Nordwestschweiz AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Hörmittelzentrale Nordwestschweiz AG in Basel wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Hörmittelzentrale Nordwestschweiz AG
Hörberatung, Anpassung und Verkauf von Hörsystemen, Zubehör und Gehörschutzartikeln, Reparaturen von Hörsystemen und Tinnitus-Therapie sowie die Erbringung sämtlicher damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft beteiligt sich an Projekten, die die Integration, Rehabilitation sowie die Beratung von Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung und deren Bezugspersonen oder die die Erforschung oder die Prävention von Hörschädigungen zum Ziel haben. Sie kann solche Aufgaben selber wahrnehmen oder Projekte privater sozialer Institutionen sowie der öffentlichen Hand fördern und sucht im Rahmen dieses Zwecks den Austausch und die Zusammenarbeit mit Fachpersonen und Institutionen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Eröffnung von Zweigniederlassungen im Inland ist auf die Region «Nordwestschweiz» beschränkt.