Bewertung Cavelti AG (Unternehmensbewertung)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Cavelti AG in Gossau (SG) wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Cavelti AG
Die Gesellschaft bezweckt die Führung eines Betriebs der grafischen Industrie. Sie erstellt und vertreibt Erzeugnisse der Druckindustrie und ist im Bereich der digitalen Medien und der digitalen Kommunikation tätig. Sie kann Verlagsrechte begründen oder erwerben. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Die Gesellschaften kann Finanzierungs-, Sanierungs-, und Interzessionsmassnahmen zu Gunsten von Aktionären, Konzerngesellschaften oder Dritten vornehmen sowie Aktionären, Konzerngesellschaften oder Dritten Darlehen oder für deren Verpflichtungen Sicherheiten gewähren, auch wenn diese Finanzierungs-, Sanierungs- und Interzessionsmassnahmen unentgeltlich geleistet werden. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche direkt oder indirekt dem Zweck der Gesellschaft dienen oder mit diesem in Zusammenhang stehen.