Bewertung Bütler Treuhand AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Bütler Treuhand AG in Kallern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Bütler Treuhand AG
Zweck der Gesellschaften sind alle Geschäfte, welche das Treuhand- und Vermögensverwaltungsgeschäft mit sich bringt, insbesondere Beratung und treuhänderische Vertretung von Drittpersonen und Gesellschaften, insbesondere bei der Gründung von Gesellschaften, Eingehen von Beteiligungen, Erwerb, Bewertung und Veräusserung von Immobilien, Verfügungen von Todes wegen und Errichtung von Stiftungen; Beratung in vermögensrechtlichen Angelegenheiten, Führung von Kundenbuchhaltungen sowie Verwaltung von Patenten und Lizenzen; Übernahme von Testamentsvollstreckungen und Erbschaftsverwaltungen, Durchführung von Erbschaftsteilungen; Beratung in Steuerangelegenheiten und Vertretung vor Steuerbehörden sowie Übernahme der Vertretung gemeinsamer Gläubigerinteressen; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie Grundstücke erwerben.