Bewertung Zürcher Lagerhaus AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Zürcher Lagerhaus AG in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Zürcher Lagerhaus AG
Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung, den Erwerb, die Verwaltung, Belastung, Bewirtschaftung, Vermittlung, Vermietung und Veräusserung von Immobilien und sie erbringt möglichst umfassende Dienstleistungen rund um Immobilien. Weiter erwirbt, haltet, verwaltet und veräussert die Gesellschaft Beteiligungen und Finanzanlagen auf eigene Rechnung und nicht auf Rechnung Dritter. Es werden keine FINMA-bewilligungspflichtige Tätigkeiten ausgeübt. Ferner kann die Gesellschaft im In- und Ausland Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten und im In- und Ausland Beteiligungen sowie Immobilien erwerben, halten, verwalten, belasten und veräussern. Überdies kann die Gesellschaft Transaktionen mit oder zugunsten von verbundenen Gesellschaften, insbesondere ihren direkten oder indirekten Aktionären und anderen Gruppengesellschaften abschliessen, auch ohne adäquate Gegenleistung. Sie kann Kredite an Gruppengesellschaften oder Sicherheiten für deren Verpflichtungen gewähren. Schliesslich kann die Gesellschaft jede weitere Tätigkeit ausüben, welche mit den erwähnten Zwecken direkt oder indirekt zusammenhängt.