Bewertung Wohlfahrtsstiftung der Heinrich Kyburz AG, Zug
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Wohlfahrtsstiftung der Heinrich Kyburz AG, Zug in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Wohlfahrtsstiftung der Heinrich Kyburz AG, Zug
Vorsorge für die Mitarbeiter der Stifterfirma und der mit ihr wirtschaftlich verbundenen Unternehmen bei Alter, Krankheit, Unfall, Invalidität, Militärdienst oder Arbeitslosigkeit sowie bei Krankheit, Unfall oder Invalidität deren Ehegatten, minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kindern und anderen Personen, für deren Unterhalt sie sorgen, und für deren Hinterlassenen im Todesfalle. Ferner können bei besonderer Notlage den im Dienste der Stifterfirma und der mit ihr wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stehenden und ehemaligen Mitarbeitern sowie ihren Hinterlassenen und Personen, für die der Mitarbeiter nachweisbar zuletzt gesorgt hat, Unterstützungen gewährt werden; kann ferner Unterstützungen und Beiträge an den Mitarbeiter für die Schulung oder berufliche Ausbildung seiner Kinder, für den Unterhalt und Betrieb von Wohlfahrtshäusern oder ähnlichen Einrichtungen zugunsten des Personals erbringen