Bewertung Reinhard Fromm Holding AG
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Reinhard Fromm Holding AG in Steinhausen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Reinhard Fromm Holding AG
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten und Verwalten sowie gegebenenfalls die Veräusserung von Beteiligung im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, Verträge abschliessen und Darlehen gewähren, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Ferner kann sie Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen sowie Urheberrechte, Lizenzen und Wertschriften erwerben. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft ist Teil einer Gruppe und kann ihren direkten oder indirekten Muttergesellschaften und deren Aktionären sowie deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften Darlehen oder andere Finanzierungen zu marktüblichen Konditionen oder ohne Entgelt gewähren und für die Verbindlichkeiten von solchen anderen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an Aktiven der Gesellschaft oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder mittels Garantien jedwelcher Art, ob gegen Entgelt oder nicht.