Bewertung Radio Canal 3 AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Radio Canal 3 AG in Biel/Bienne wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Radio Canal 3 AG
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines zweisprachigen Lokalradios und die Ausstrahlung dessen Programme in der Region Biel/Bienne und Seeland gemäss Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über Radio und Fernsehen (RTVG) und der Konzession des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK. Im weiteren leistet die Gesellschaft einen Beitrag zur freien Meinungsbildung, insbesondere über Fragen des lokalen und regionalen Zusammenlebens, zu einer allgemeinen vielfältigen und sachgerechten Information der Zuhörer, zu deren Bildung und Unterhaltung. Sie fördert das kulturelle Leben und die Zweisprachigkeit im Versorgungsgebiet und berücksichtigt die Vielfalt der Region. Das Gesamtangebot an Programmen darf nicht einseitig bestimmten Parteien, Interessen oder Weltanschauungen dienen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder verwandte Unternehmen betreiben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben oder weiterveräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.