Bewertung Gfeller-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Gfeller-Stiftung in Dübendorf wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Gfeller-Stiftung
Die Stiftung bezweckt den Erhalt und Schutz sowie die Förderung von preisgünstigem Wohnraum für Familien und betagte Menschen im Kanton Zürich im Besonderen sowie die Förderung der Wohnqualität solcher Menschen im Allgemeinen. Die Stiftung bezweckt weiter generell die Unterstützung von Kindern und Erwachsenen in Not im Kanton Zürich. Die Stiftung kann im Rahmen ihres Zwecks sämtliche Tätigkeiten ausüben, die dem Stiftungsrat zur Erreichung des Stiftungszwecks förderlich erscheinen. Sie hat das Recht, ihr Immobilienportfolio umzustrukturieren, wenn dies der Verwirklichung ihres Stiftungszwecks dient. Sie kann mit anderen Stiftungen mit ähnlicher Zwecksetzung kooperieren, sofern ihr Stiftungszweck dadurch gewahrt bleibt; auch eine Fusion ist im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter, ist konfessionell neutral, verfolgt weder erwerbs- noch Selbsthilfezwecke und strebt keinen Gewinn an.