Bewertung Personalfürsorgefonds der F. Aeschbach AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Personalfürsorgefonds der F. Aeschbach AG in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Personalfürsorgefonds der F. Aeschbach AG
Vorsorge zugunsten der Mitarbeiter der F. Aeschbach AG sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität oder Tod; freiwillige Unterstützung der Mitarbeiter bei unverschuldeter Notlage, sofern diese bei der F. Aeschbach AG tätig sind oder tätig waren; Aeufnung der nötigen Mittel für allfällige Leistungsverbesserungen zugunsten der leitenden Mitarbeiter; Aeufnung der nötigen Mittel für die Verbesserung der Leistungen bei vorzeitiger Pensionierung; der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung auch das Personal von mit der F. Aeschbach AG wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung hiezu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmäldert werden.