Bewertung Peacock Film AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Peacock Film AG in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Peacock Film AG
Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung, Herstellung und Auswertung von audiovisuellen Werken jeglicher Art. Dazu gehört neben der Produktion von Auftragsfilmen insbesondere Finanzierung, Konzeption, Planung, Herstellung, Förderung, Vermittlung und Auswertung von unabhängig produzierten Filmen und anderen audiovisuellen Erzeugnissen. Die Gesellschaft kann diese Tätigkeiten auch im Bereich von weiteren Medien und Kommunikationsformen wie Internet oder Multimedia ausführen und kann auf all diesen Gebieten beratend tätig sein und mit Partnern zusammen arbeiten. Der Zweck umfasst weiter Erwerb, Verwaltung, Verwertung und gewerbliche Nutzung von Film- und Bildrechten, Lizenzen, Urheberrechten, Marken, Patenten sowie von weiteren literarischen, künstlerischen und anderen Schutzrechten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland ganz oder teilweise beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Sie kann im In- und Ausland Grundeigentum, Liegenschaften und Stockwerkeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten; Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen; Wertschriften erwerben, verwalten und verwerten; Darlehen und Bürgschaften gewähren sowie weitere kommerzielle und finanzielle Transaktionen durchführen, die der Verwirklichung ihres Zweckes förderlich sein können.