Bewertung Patronale Personalfürsorgestiftung der Schellenberg Druck AG
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Patronale Personalfürsorgestiftung der Schellenberg Druck AG in Pfäffikon wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Patronale Personalfürsorgestiftung der Schellenberg Druck AG
Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie deren Angehörige und Hinterbliebene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod, Krankheit, Unfall, Invalidität, Militärdienst, Arbeitslosigkeit und in besonderen Notlagen. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen jedoch ausser zu Vorsorgezwecken keine Leistungen erbracht werden, zu welchen die Firma gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, oder die lohnähnlichen Charakter haben, wie Teuerungszulagen oder Gratifikationen. Soweit die Stiftung Destinatären Rechtsansprüche gewährt, stellt sie ein Reglement auf, welches im Rahmen dieser Stiftungsurkunde den Kreis der Destinatäre, deren Rechtsstellung, Art und Umfang der Vorsorgeleistungen sowie alle sonst erforderlichen Modalitäten umschreibt. Sie hat das Recht, dieses Reglement unter Wahrung bereits bestehender Rechtsansprüche von Destinatären jederzeit ganz oder teilweise abzuändern, wobei der Stifterfirma vorgängig Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden soll. Das Reglement und dessen Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin sein muss. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen.