Bewertung NetZulg AG (Unternehmensbewertung)
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für NetZulg AG in Steffisburg wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über NetZulg AG
Zweck der Gesellschaft ist die Erfüllung aller gemäss dem Reglement über die Versorgung der Gemeinde Steffisburg mit Wasser und elektrischer Energie, Gas und Wärme im Versorgungsgebiet übertragenen Versorgungsaufgaben (Erfüllung der Grundversorgung), insbesondere die Versorgung von Kundinnen und Kunden mit Wasser und mit elektrischer Energie, dies auch gemäss der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung, die Versorgung von Kundinnen und Kunden mit Gas und mit Wärme, soweit diese Versorgung technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll oder durch gesetzliche Vorgaben vorgeschrieben ist und soweit die Gesellschaft diese Versorgung nicht an Dritte überträgt, die Sicherstellung des Hydrantenlöschschutzes und die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen, die Sicherstellung einer zweckmässigen Beleuchtung der öffentlichen Strassen und Plätze. Zweck der Gesellschaft sind weitere, über die Grundversorgung hinausgehende Leistungen, die nicht durch die eidgenössische oder die kantonale Gesetzgebung und auch nicht durch das Reglement über die Versorgung der Gemeinde Steffisburg mit Wasser und Energie vorgeschrieben oder übertragen sind, die jedoch einen direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem vorstehend umschriebenen Zweck haben, insbesondere die Versorgung von Kundinnen und Kunden mit Wasser, mit elektrischer Energie und mit anderen Energieträgern jeglicher Art (wie Gas, Wärme, Kälte) auch ausserhalb des Versorgungsgebiets, der Handel mit und die Produktion von Energieträgern jeglicher Art (wie Elektrizität, Gas, Wärme, Kälte), das Erbringen von Installations- und Werkleistungen in allen Bereichen der Wasser- und Energieversorgung, das Erbringen von Dienstleistungen jeglicher Art im Zusammenhang mit Versorgungsaufgaben, wie Contracting, Energieabrechnungen (ZEV, Ladestrom usw.), Wasserabrechnungen, Kontroll-, Prüfungs- oder Planungsarbeiten, ferner die Organisation von Solargemeinschaften, das Erteilen von Planauskünften usw., das Erbringen von Dienstleistungen jeglicher Art im Bereich der Telekommunikation und der Datenübertragung und, damit verbunden, die Nutzung des bestehenden Elektrizitätsnetzes oder separater, von der Gesellschaft oder von Dritten bereitgestellter Telekommunikationsleitungen und Datenleitungen. Im Zusammenhang mit ihren Aufgaben aus der Grundversorgung und ihren weiteren, über die Grundversorgung hinausgehenden Leistungen kann die Gesellschaft alle für die Erfüllung ihres Zwecks erforderlichen Grundstücke, beschränkten dinglichen Rechte und Mobilien (Anlagen usw.) erwerben/begründen, übernehmen, erstellen, betreiben, verwalten, unterhalten, erneuern und erweitern, Zweigniederlassungen im Inland errichten, sich an anderen Unternehmungen im Inland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen im Inland erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen, an Konzernfinanzierungen als Kreditgeberin wie auch als Kreditnehmerin teilnehmen, indem sie anderen Konzerngesellschaften, insbesondere ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften und/oder ihren Schwestergesellschaften, Kredite gewährt oder für deren Verbindlichkeiten gegenüber Dritten Garantien oder andere Sicherheiten aller Art gewährt, auch wenn diese Kredite oder Sicherheiten im ausschliesslichen Interesse der anderen Konzerngesellschaften liegen und unentgeltlich gewährt werden und indem sie sich von solchen anderen Konzerngesellschaften solche Kredite, Garantien oder andere Sicherheiten einräumen lässt.