Bewertung Nestlé Finanz AG
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Nestlé Finanz AG in Cham wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Nestlé Finanz AG
Die Gesellschaft bezweckt Geldmittel in Schweizerfranken oder in Fremdwährung oder Edelmetallen aufzunehmen, auszuleihen, anzulegen oder sonstwie zu verwalten, sowie Zinsmittel in Schweizerfranken zu kaufen, zu verkaufen oder auf jegliche Art damit Handel zu treiben. Die Gesellschaft wird sich nicht öffentlich zur Annahme fremder Gelder empfehlen, ausgenommen die Ausgabe von auf dem Kapitalmarkt existierenden Instrumenten wie Obligationsanleihen, Schuldscheindarlehen, usw. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten sowie sich an anderen Unternehmen aller Art im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, halten, verwalten, belasten, verwerten und veräussern sowie andere Gesellschaften finanzieren, mit Ausnahme von Geschäften, die nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verboten sind. Die Gesellschaft kann ihren Aktionären, direkten oder indirekten Tochtergesellschaften, Muttergesellschaften oder Schwestergesellschaften sowie Dritten besicherte oder unbesicherte Darlehen gewähren oder zu deren Gunsten Garantien oder Sicherheiten abgeben. Weiter kann sie mit ihren Konzerngesellschaften einen Liquiditätsausgleich/Konzentration der Nettoliquidität (Cash Pooling) betreiben oder sich einem solchen anschliessen, inklusive periodischem Kontoausgleich (Balancing). All dies kann die Gesellschaft auch ohne Gegenleistung, zu Vorzugskonditionen, ohne Zins oder anderweitige Entschädigung, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und unter Eingehung von Klumpenrisiken tun. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, die als geeignet erscheinen, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die mit diesem zusammenhängen. Dabei sollen, soweit gesetzlich zulässig, die Interessen und die generelle Ausrichtung der Gruppe, der die Gesellschaft angehört, berücksichtigt werden.