Bewertung Multimedia Networks AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Multimedia Networks AG in Fraubrunnen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Multimedia Networks AG
Zweck der Gesellschaft ist die Bereitstellung von Dienstleistungen im Internet wie Webhosting, Mailhosting, Domainregistrationen, Serverhosting, VOIP Services und weitere ähnliche Angebote. Die Gesellschaft kann Dritten, einschliesslich direkten oder indirekten Gesellschaftern der Gesellschaft oder Gesellschaften, an denen diese direkten oder indirekten Gesellschafter der Gesellschaft direkt oder indirekt beteiligt sind, Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren, mit solchen Dritten Cash Pooling-Verträge abschliessen und für deren Verbindlichkeiten Sicherheiten aller Art bestellen und Garantien abgeben, in jedem Fall ob gegen Entgelt oder nicht und auch wenn diese Rechtsgeschäfte im ausschliesslichen Interesse der Dritten liegen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie Grundstücke im In- und Ausland erwerben und veräussern, welche im Sinne des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 als nicht bewilligungspflichtig gelten. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern oder zu erleichtern.