Bewertung LLB Swiss Investment AG
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für LLB Swiss Investment AG in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über LLB Swiss Investment AG
Die Gesellschaft bezweckt die Gründung, die Leitung und die Verwaltung von kollektiven Kapitalanlagen in der Schweiz, das Anbieten von kollektiven Kapitalanlagen im In- und Ausland, die Vertretung ausländischer kollektiver Kapitalanlagen, die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Risk Management und Compliance für Dritte, den Erwerb von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften, deren Zweck ausschliesslich das kollektive Kapitalanlagengeschäft ist, die Führung von Investmentkonten und die Erbringung von administrativen Dienstleistungen für kollektive Kapitalanlagen und ähnliche Vermögen wie interne Sondervermögen, Anlagestiftungen und Investmentgesellschaften. Daneben bezweckt sie die Erbringung aller weiterer Dienstleistungen, welche eine Fondsleitung unter dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG) ausüben darf, namentlich die Vermögensverwaltung, die Anlageberatung und die Aufbewahrung und technische Verwaltung kollektiver Kapitalanlagen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte vornehmen und alle Verträge abschliessen, die mit dem Zweck im Zusammenhang stehen; Vorbehalten bleiben unter anderem die Bestimmung des Rechts über kollektive Kapitalanlagen und der Aufsichtsbehörden. Die Gesellschaft kann ihre eigenen Mittel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen frei anlegen sowie getätigte Anlagen wieder veräussern; dazu gehören auch Anlagen in Liegenschaften in der Schweiz.