Bewertung United Grinding Group Management AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für United Grinding Group Management AG in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über United Grinding Group Management AG
Die Gesellschaft bezweckt, Beteiligungen an Unternehmungen und weiteren Vermögenswerten im In- und Ausland zu erwerben und zu halten und Dienstleistungen für mit der Gesellschaft verbundene Unternehmen, insbesondere im Bereich des Managementsupports, zu erbringen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen errichten, Vertretungen übernehmen sowie jegliche Geschäftstätigkeiten ausüben und Verträge jeglicher Art abschliessen, die dem Gesellschaftszweck förderlich sein können oder die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen. Sie kann Grundeigentum im In- und Ausland erwerben, halten, belasten und verkaufen, mit Ausnahme von Geschäften, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) untersagt sind. Insbesondere kann die Gesellschaft ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten und indirekten Aktionären sowie deren direkten und indirekten Tochtergesellschaften, Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, einschliesslich im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen, und für deren Verbindlichkeiten Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jedwelcher Art, ob entgeltlich oder nicht.