Bewertung KINEPOLIS Schweiz AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für KINEPOLIS Schweiz AG in Schaffhausen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über KINEPOLIS Schweiz AG
Konzeption, Promotion, Entwicklung und Betrieb eines Netzes von Multiplex Kinobetrieben in der Schweiz, allenfalls kombiniert mit einem Attraktionen- und Freizeitpark; Betrieb sämtlicher Aktivitäten eines Hotels, Restaurants und Cafés sowie alle geschäftlichen Aktivitäten, welche sich aus diesem Gesellschaftszweck ergeben; Entwicklung und Betrieb von Technologie und Know-how in den Bereichen Kinematographie, Audiovision und Kommunikation; Erwerb von Beteiligungen an bestehenden oder in Entstehung begriffenen Kinokomplexen oder an deren Betriebsgesellschaften und/oder Betrieb solcher Kinokomplexe oder Betriebsgesellschaften; Erwerb von und Handel mit Patenten, Marken und Markenlizenzen (ob hinterlegt oder nicht); Erwerb von und Handel mit Autorenrechten für Kinoadaptionen, Vertriebsrechten für Filme sowie Nutzungsrechten für kinematographische Werke, audiovisuelle Technik und Kommunikationstechnik; Beteiligung in der Produktion und im Vertrieb von kinematographischen Produktionen; Produktion von Videoclips; Entwicklung von Informatik (Software und Hardware); sofern notwendig: Eingehen von Bürgschaften zu Gunsten von Tochtergesellschaften.