Bewertung Karl Morf AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Karl Morf AG in Oberglatt wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Karl Morf AG
Der Zweck der Gesellschaft ist die Ausführung von Strassen-, Areal-, Hallen-, und Spielfeldmarkierungen, der Verkauf und die Montage von Signalen sowie der Verkauf von Geräten für die Strassenmarkierung. Die Gesellschaft kann Beteiligungen an Gesellschaften aller Art in der Schweiz und im Ausland erwerben, halten, verwalten und veräussern. Die Gesellschaft kann ausserdem alle Geschäfte abschliessen und Vereinbarungen eingehen, die direkt oder indirekt dem Gesellschaftszweck dienen oder in direktem Zusammenhang damit stehen. Die Gesellschaft kann ihrer direkten oder indirekten Muttergesellschaft sowie deren oder ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren und für Verbindlichkeiten von solchen anderen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jedwelcher Art, ob gegen Entgelt oder nicht. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland errichten und Grundstücke erwerben, halten, verwalten und veräussern.