Bewertung RLG Systems Schweiz GmbH
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für RLG Systems Schweiz GmbH in Bottighofen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über RLG Systems Schweiz GmbH
Die Gesellschaft bezweckt die Errichtung, Erwerb, Halten und Verkauf von Beteiligungen, Sachen und Rechten, insbesondere Kundenbeziehungen und anderen Rechtsverhältnissen (Lizenzen etc.) sowie Anbieten von Dienstleistungen im Bereich Recycling, Vertrieb von Software und Consultingleistungen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten und sich im In- und Ausland an andern Unternehmen beteiligen. Sie kann Immaterialgüterrechte erwerben, halten und veräussern und kann auch alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche direkt oder indirekt mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen. Sie ist befugt, Finanzierungs-, Sanierungs- und Interzessionsmassnahmen zu Gunsten von Gesellschaftern, Konzerngesellschaften oder Dritten vorzunehmen, sowie Gesellschaften, Konzerngesellschaften oder Dritten Darlehen oder für deren Verpflichtungen Sicherheiten zu gewähren.