Bewertung BW Service AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für BW Service AG in Utzenstorf wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über BW Service AG
Die Gesellschaft bezweckt die Planung, Projektierung, Ausführung und Instandhaltung von Anlagen sowie Führung eines Servicecenters, Handel mit technischen Produkten und deren Ersatzteilen sowie Ausführung von mechanischen Arbeiten, Handel mit Waren aller Art und Erbringung von weiteren Dienstleistungen im Bereich des Hauptzwecks. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten. Sie kann Grundstücke im In- und Ausland erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen oder geeignet sind, diesen direkt oder indirekt zu fördern. Die Gesellschaft kann für Verbindlichkeiten von mit ihr verbundenen Gesellschaften und Personen Darlehen gewähren und Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich die Gewährung von Pfandrechten an oder der fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder der Gewährung von Garantien jeglicher Art, auch unentgeltlich.