Bewertung Auenland Records GmbH
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Auenland Records GmbH in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Auenland Records GmbH
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Bereich der Kommunikation. Sie befasst sich dabei auch mit Produktionen für Medien aller Art, insbesondere Tonträger, Film, Fernsehen und Printmedien. Ferner befasst sich die Gesellschaft mit Musikproduktionen und deren Markteinführung als Plattenfirma und Label. Die Gesellschaft ist sowohl tätig im Bereich des Künstlermanagements als auch auf dem Gebiet des Marketing, namentlich der Promotion und Werbung. Schliesslich übt die Gesellschaft eine verlegerische Tätigkeit aus für Werke auf den Gebieten der Musik, der Literatur, des Printbereichs sowie bei Film und Fernsehen. Die Gesellschaft darf alle Massnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern oder die indirekt oder direkt damit in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen und Grundstücke erwerben, halten und veräussern.