Bewertung Alters- und Pflegeheim
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Alters- und Pflegeheim in Ischimattstrasse 7, 4513 Langendorf wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Alters- und Pflegeheim
Ihr Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim Ischimatt möchten wir als so angenehm wie möglich gestalten. Aus diesem Grund soll Ihr Zimmer ganz individuell nach Ihnen eingerichtet sein. Sie können Ihre eigenen Möbel, Gegenstände und Bilder mitbringen und sich so einrichten, dass Sie sich wohl fühlen. Wir nehmen Rücksicht auf Ihre Anliegen und wahren Ihre Privatsphäre. Unsere komfortablen Einer- und Zweierzimmer verfügen alle über eine moderne Infrastruktur, eigenes WC, Bad, Lavabo und Dusche. Ihr Wohlbefinden ist uns wichtig.
Um noch mehr Gemütlichkeit zu schaffen, befinden sich im Ischimatt zusätzlich grosszügige Aufenthaltsorte mit Tischen, Stühlen, Sofas, Fernseher, Früchten und Getränken. Jede Heimbewohnerin und jeder Heimbewohner kann diese Einrichtungen jeder Zeit in Anspruch nehmen.