Bewertung zukunft.bahnhof
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für zukunft.bahnhof in Wattwil wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über zukunft.bahnhof
Die Stiftung bezweckt die Verwirklichung und sichtbar machen von zukunftstauglichen Projekten und Konzepten für das Toggenburg und darüber hinaus. Sie setzt sich für Denkmalschutz, Kultur, Soziale Innovation und Bildung ein. Sie entwickelt und belebt die Bahnhalle mit dem ganzen Bahnhofareal in Lichtensteig. Sie kann ferner auch andere Gebäude, Areale und Landschaften mit innovativen, nachhaltigen Konzepten im Rahmen von Absatz 1 entwickeln und beleben. Die Stiftung kann Immobilien erwerben, verkaufen, bewirtschaften und betreiben. Ihre Tätigkeit kann die Stiftung auf andere Bereiche sowie Unternehmen ausdehnen, sofern dies ihrem Zweck nicht widerspricht. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter. Der Stiftungsrat entscheidet nach pflichtgemässem Ermessen über Anlage und Verwendung des Stiftungsvermögens. Diesem Zweck dienen sowohl das Stiftungsvermögen als auch die Erträge und Spenden.