Bewertung werk.ARCHITEKTEN Genossenschaft
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für werk.ARCHITEKTEN Genossenschaft in Langnau im Emmental wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über werk.ARCHITEKTEN Genossenschaft
Die Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe die Unterstützung ihrer Mitglieder bei der Ausübung selbständiger Tätigkeit in den Bereichen Übernahme von Projektierungsaufträgen von Dritten und Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Bau, Planung, Gestaltung und Verwaltung, insbesondere durch die Bereitstellung und den Betrieb von Räumlichkeiten und Infrastruktur; eine gemeinsame Administration; die Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit in und ausserhalb der Genossenschaft; weitere, dem Zweck entsprechende Aktivitäten. Von der Genossenschaft in den genannten Bereichen übernommene Arbeiten vergibt sie nach Möglichkeit an ihre Genossenschafter. Die Genossenschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Genossenschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Sie kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen. Die Genossenschaft kann Grundstücke zur eigenen Nutzung als Büroräumlichkeiten erwerben.