Bewertung videocompany genossenschaft
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für videocompany genossenschaft in Oftringen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über videocompany genossenschaft
Die Genossenschaft bezweckt die Herstellung von audiovisuellen Produktionen, den Vertrieb von Eigen- und Fremdproduktionen, die Produktion und den Vertrieb von eigenen Arbeiten im Bereich der Förderung der zeitgenössischen Kultur in ihrer ganzen Vielfalt, die Erbringung sämtlicher Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Herstellung, Aufbewahrung und Erhalten von Videoarbeiten. Gemeinsam werden technische Geräte und Schnittplätze mit den dazu erforderlichen Aufnahmeeinheiten bereitgestellt und vermietet und den Genossenschafterinnen zur Verfügung gestellt. Sie legt ethische Leitlinien und Grundsätze fest, nach welchen Kriterien Aufträge aus der freien Wirtschaft angenommen werden. Die Genossenschaft unterstützt kulturelle Projekte und Arbeiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Zielsetzungen. Den Genossenschafterinnen wird die Infrastruktur der Genossenschaft zum Selbstkostenpreis zur eigenen freien Verfügung überlassen. Die Genossenschaft kann sich an Produktionen aus andern kulturellen Sparten /Film/Foto, Musik/Theater) beteiligen und dafür benötigte Mittel bereitstellen und kann Grundstücke erwerben oder veräussern.









