Bewertung stiftung pompos
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für stiftung pompos in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über stiftung pompos
2.1 Die Stiftung bezweckt die Errichtung und den Betrieb eines Hospizes für schwerkranke Menschen in der letzten Lebensphase. Die Stiftung bzw. das Hospiz leistet spezialisierte Palliative Care, organisiert die medizinische, pflegerische, seelsorgerische und soziale Versorgung und Begleitung von Menschen am Lebensende, unterstützt und begleitet Angehörige; nimmt Personen jeder sozialen Herkunft und Glaubensrichtung auf; fördert die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden, von freiwilligen Hospiz- Helferinnen und Helfern; begleitet betroffene Menschen mit einem klaren Bekenntnis zu den Grundsätzen der Palliative Care und versucht, ihnen eine möglichst hohe Lebensqualität zu bieten. Die Stiftung kann Grundstücke, Liegenschaften, Baurechte aller Art erwerben und veräussern. Sie kann Gesellschaften insbesondere Tochter- bzw. Betriebsgesellschaften für den Betrieb des Hospizes gründen und betreiben oder das Hospiz durch einen oder mehrere Dritte betreiben lassen. Die Stiftung ist im Rahmen der Zweckbestimmung im Kanton Zürich tätig. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Das Kapital der Stiftung ist ausschliesslich der vorstehend genannten Zwecken gewidmet. Art. 3 Zweckverwirklichung 3.1 Die Stiftung kann mit anderen Organisationen kooperieren und/oder diese unterstützen. Sie kann in Absprache mit der Aufsicht andere juristische Personen errichten und betreiben oder mit ihnen fusionieren, wenn es der Zweck erlaubt. 3.2 Der Stiftungsrat kann über die Stiftungsorganisation und die Durchführung des Stiftungszweckes ein oder mehrere Reglemente erlassen. Die Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde zur Prüfung einzureichen. 3.3 Solange kein Reglement besteht, entscheidet der Stiftungsrat nach pflichtgemässem Ermessen über die Zusprechung von Stiftungsleistungen im Rahmen des Stiftungszweckes.









