Bewertung sic! - Stiftung für Immaterialgüter-, Informations- und Wettbewerbsrecht
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für sic! - Stiftung für Immaterialgüter-, Informations- und Wettbewerbsrecht in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über sic! - Stiftung für Immaterialgüter-, Informations- und Wettbewerbsrecht
Die Stiftung bezweckt die Förderung der Information und der Diskussion über das schweizerische Immaterialgüter-, Informations- und Wettbewerbsrecht sowie angrenzender Rechtsgebiete einschliesslich der für die Schweiz relevanten regionalen und internationalen Rechtsentwicklungen. Sie setzt ihre Mittel namentlich dafür ein, die Herausgabe einer aktuellen und wissenschaftlich hochstehenden (gedruckten und/oder elektronischen) Publikation in den betreffenden Rechtsgebieten zu gewährleisten. Die Stiftung kann weitere Massnahmen treffen oder sich an von Dritten getroffenen Massnahmen beteiligen, soweit es der Erreichung des Stiftungszwecks dient. Gewinn und Kapital sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.









