Bewertung right to hear foundation
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für right to hear foundation in Schwyz wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über right to hear foundation
Die Stiftung bezweckt mit den Erträgen aus dem kommerziellen Handel mit Wein die Unterstützung von nicht-gewinnstrebigen, wohltätigen bzw. gemeinnützigen Projekten und Institutionen im In- und Ausland, welche die Erziehung, Schulung, Aus- und Weiterbildung von gehörlosen und schwerhörigen Menschen in Entwicklungsländern bezwecken; die Unterstützung von nicht-gewinnstrebigen, wohltätigen bzw. gemeinnützigen privat- und öffentlich-rechtlichen Institutionen, Organisationen, Schulen udgl. im In- und Ausland, welche die Erziehung, Schulung, Aus- und Weiterbildung von gehörlosen und schwerhörigen Menschen in Entwicklungsländern betreiben und fördern; die Unterstützung von nicht-gewinnstrebigen, wohltätigen bzw. gemeinnützigen Projekten, privat- und öffentlich-rechtlichen Institutionen und Organisationen, Schulen udgl. im In- und Ausland, welche Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen betreiben und fördern, die mit der Erziehung, Schulung, Aus- und Weiterbildung von gehörlosen und schwerhörigen Menschen in Entwicklungsländern zu tun haben; die Unterstützung von nicht-gewinnstrebigen, wohltätigen bzw. gemeinnützigen Projekten, privat- und öffentlich-rechtlichen Institutionen und Organisationen, Schulen udgl. im In- und Ausland bei der unentgeltlichen Abgabe von Hörgeräten, Hörhilfen, Einrichtungen und Lehrmitteln an gehörlose und schwerhörige Menschen in Entwicklungsländern; die Unterstützung von nicht-gewinnstrebigen und gemeinnützigen Projekten, privat- und öffentlich-rechtlichen Institutionen und Organisationen, die sich mit den Problemen von Gehörlosen und schwerhörigen Menschen in Entwicklungsländern befassen. Die Stiftung leistet Vergabungen und Unterstützungen nur an solche Personen, Institutionen und Organisationen, die Gewähr dafür bieten, dass die erhaltenen Zuwendungen bestmöglich und möglichst Zweckkonform eingesetzt werden.