Bewertung inovex Switzerland AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für inovex Switzerland AG in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über inovex Switzerland AG
Zweck der Gesellschaft ist der Entwurf, die Implementierung und der Betrieb von digitalen Produkten, kundenspezifischen Software-Systemen und IT-Infrastrukturen sowie Beratungs-, Schulungs- und Supportleistungen in diesem Umfeld. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Sie kann ferner alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen oder geeignet sind, diesen direkt oder indirekt zu fördern. Die Gesellschaft kann entgeltlich oder unentgeltlich für Verbindlichkeiten ihrer direkten oder indirekten Tochtergesellschaften, ihrer Muttergesellschaft oder ihren Schwestergesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich die Gewährung von Pfandrechten an oder der fiduziarischen Übereignung von Aktiven der Gesellschaft oder der Gewährung von Garantien jeglicher Art.









