Bewertung doppio fooddesign gmbh
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für doppio fooddesign gmbh in Lauterbrunnen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über doppio fooddesign gmbh
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von Restaurants und Cafés sowie die Beratung und das Erbringen von Dienstleistungen im Bereich des Caterings. Die Gesellschaft bezweckt ferner das Führen einer Galerie und Kunstwerkstätte sowie das Erbringen aller damit zusammenhängender Dienstleistungen und den Handel mit Waren aller Art. Zudem bezweckt die Gesellschaft die Beratung, die Organisation und die Durchführung von Events und Ausstellungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an andern Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen. Sie kann ferner Grundstücke erwerben, verkaufen und belasten, Darlehen gewähren sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechte: gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.