Bewertung Zweckverband Gesundheitszentrum Dielsdorf
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Zweckverband Gesundheitszentrum Dielsdorf in Dielsdorf wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Zweckverband Gesundheitszentrum Dielsdorf
Der Zweckverband betreibt ein regionales Zentrum für Gesundheit und Pflege, mit welchem der Bedarf an Langzeitpflege, Akut- und Übergangspflege - also stationäre Krankenpflege- sowie der ambulanten Versorgung im Bezirk Dielsdorf abgedeckt werden soll. Der Zweckverband sorgt, soweit nötig, zentral oder dezentral für seinen Ausbau. Der Zweckverband arbeitet zu diesem Zweck mit Spitälern, anderen Institutionen, frei praktizierenden Ärztinnen und Ärzten sowie spitalexternen Gesundheitsdiensten und weiteren Organen der Gesundheitsversorgung zusammen. Die Dienstleistungen kommen in erster Linie den Einwohnerinnen und Einwohnern der Zweckverbandsgemeinden zugute. Die Zweckverbandsgemeinden sind nicht verpflichtet, die ambulante Versorgung in Anspruch zu nehmen. Der Zweckverband kann, unter Beachtung der Bestimmungen dieser Statuten, allein oder zusammen mit Dritten weitere Einrichtungen und Dienste schaffen, um seine Aufgaben gemäss Art. 3 Abs. 1 dieser Statuten zu erfüllen. Der Zweckverband kann sich zur Aufgabenerfüllung an juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts beteiligen, unter Vorbehalt eines entsprechenden Ausgliederungserlasses sowie unter der Voraussetzung, dass die Sicherstellung der Langzeitpflege nicht gefährdet wird.