Bewertung Zürcherische Winkelriedstiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Zürcherische Winkelriedstiftung in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Zürcherische Winkelriedstiftung
Die Stiftung bezweckt die Äufnung eines Fonds, um mit dessen Mitteln a) zürcherische Angehörige der Armee, des Zivilschutzes und anderer der Gesamtverteidigung dienender Institutionen zu unterstützen, wenn sie im Ausbildungs- oder Aktivdienst erkranken oder verunglücken und dadurch in Notlage geraten oder durch ihre Dienstleistungen sonst wie vorübergehend oder dauernd in Bedrängnis kommen; die Unterstützung kann im Todesfall auch den Hinterbliebenen nächsten Angehörigen gewährt werden; b) die Wehrtüchtigkeit und Wehrbereitschaft im weitesten Sinne durch finanzielle Beiträge an zürcherische natürliche oder juristische Personen zu fördern; als Förderung der Wehrtüchtigkeit und der Wehrbereitschaft gilt die Unterstützung von militärischen und wehrsportlichen Veranstaltungen von mindestens kantonalzürcherischer Bedeutung sowie von militärischen Publikationen und Vorträgen. Als "zürcherisch" gelten in der Regel natürliche Personen, wenn sie im Zeitpunkt des Eintrittes der Unterstützungsursache Wohnsitz im Kanton Zürich haben oder wenn sie im Besitz des kantonalzürcherischen Bürgerrechts sind; juristische Personen, wenn sie ihren Sitz im Kanton Zürich haben oder wenn die Verwendung der Mittel mit dem unter a) oder b) erwähnten Zweck im direkten Zusammenhang steht.