Bewertung Zaugg Forst- u. Landtechnik AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Zaugg Forst- u. Landtechnik AG in Trubschachen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Zaugg Forst- u. Landtechnik AG
Die Gesellschaft bezweckt Handel, Import und Export mit, Entwicklung, Herstellung, Modifizierung und Vertrieb von Maschinen, Geräten sowie Halbfabrikaten. Weiter bezweckt die Gesellschaft Import und Aufbereitung von Landmaschinen, Forstgeräte und -maschinen, Baumaschinen, Werkzeugmaschinen, Autoanhänger und Autos, inkl. Oldtimer und Elektrofahrzeuge. Die Gesellschaft betreibt weiter mechanische Werkstätten und ist unter anderem spezialisiert auf Hydraulikschlauchservice. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland alle mit dem Geschäftszweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehenden Geschäfte tätigen, Grundstücke erwerben, belasten und veräussern, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an Unternehmen ähnlicher Art beteiligen. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Aktionären oder anderen Gesellschaften des Konzerns Darlehen gewähren und für deren Verbindlichkeiten gegenüber Dritten Sicherheiten aller Art bestellen, einschliesslich mittels Verpfändung oder Sicherungsübereignung eigener Aktiven oder Garantien jeglicher Art, auch wenn diese Darlehen oder Sicherheiten im ausschliesslichen Interesse ihrer direkten oder indirekten Aktionäre oder anderen Konzerngesellschaften liegen und unentgeltlich gewährt werden.