Bewertung Yacca AG (Unternehmensbewertung)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Yacca AG in Riehen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Yacca AG
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen in der Museologie, namentlich auch für Museen, Stiftungen und Berufsverbände. Die Gesellschaft kann Immaterialgüterrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Lizenzrechte erwerben, halten, verwalten, nutzen, belasten, veräussern, in anderer Weise darüber verfügen, unterlizenzieren, auswerten oder auswerten lassen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungsgeschäfte tätigen, Dritten sowie den Aktionären der Gesellschaft Darlehen gewähren und für deren Verbindlichkeiten gegenüber Dritten Sicherheiten aller Art bestellen, einschliesslich Pfänder, Sicherungsübereignungen und Garantien, auch wenn diese Darlehen oder Sicherheiten im ausschliesslichen Interesse ihrer Aktionäre liegen und unentgeltlich gewährt werden. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen oder sich mit ihnen zusammenschliessen, sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen oder geeignet sind, ihn zu fördern.