Bewertung YOUTH CLASSICS
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für YOUTH CLASSICS in Obfelden wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über YOUTH CLASSICS
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und verfolgt keine kommerziellen oder wirtschaftlichen Ziele. Der Verein hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinen Erwerbszweck. Der Verein bezweckt die Förderung beispielgebender musikalischer Leistungen und Werke aus der klassischen Musik durch: Nachwuchsausbildung und dessen Förderung; Förderung des Ausbildungsstandes und der beruflichen Karrierechancen von jungen Künstlern der klassischen Musik; Organisation und Durchführung von Seminaren, Work-Shops, Festivals, Wettbewerben und Konzerten. Der Verein organisiert in der Regel mindestens einmal jährlich eine Swiss International Music Academy (SIMA) mit Meisterkursen und Konzerten. Allfällige Überschüsse werden ausschliesslich nach Art. 2 zur Nachwuchsförderung verwendet; Internationalen Erfahrungsaustausch; Vermittlung von Nachwuchskünstlern, Juroren und Dozenten; Entwicklung einer Plattform für die gemeinsame Zusammenarbeit mit Musikschulen, Profiorchestern, Firmen, Verbänden und der Öffentlichkeit. Die mit der Bezeichnung YOUTH CLASSICS verbundenen Kennzeichnungsrechte sind markenrechtlich in der ganzen Schweiz und Europa geschützt.