Bewertung Wolf Advokatur und Notariat AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Wolf Advokatur und Notariat AG in Sursee wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Wolf Advokatur und Notariat AG
Zweck der Gesellschaft ist das Erbringen von Rechtsdienstleistungen im In- und Ausland durch in der Schweiz registrierte Anwältinnen und Anwälte, sowie alle damit verbundene Tätigkeiten. Für die Anwältinnen und Anwälte gilt das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA). Die Gesellschaft bezweckt zudem die Erbringung von Notariatsdienstleistungen durch hauptamtlich in Organstellung und/oder in einem ständigen Angestelltenverhältnis für die Gesellschaft tätige Urkundspersonen (§ 5 Abs. 1 lit. a BeurkG LU). Die Notariatstätigkeit erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Gefahr der Urkundspersonen. Jede Weisungsbefugnis der Gesellschaft und/oder von deren Organen gegenüber der Urkundsperson ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft kann im Rahmen des Unternehmenszweckes alle Massnahmen ergreifen und Verträge abschliessen. Sie kann sich an anderen Unternehmen beteiligen oder sich mit solchen zusammenschliessen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben oder weiterveräussern sowie Miet- und Pachtverträge abschliessen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.