Bewertung Wohnbaugenossenschaft 'Laube' Bern
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Wohnbaugenossenschaft 'Laube' Bern in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Wohnbaugenossenschaft 'Laube' Bern
Die Genossenschaft bezweckt, dauerhaft gesunden und preiswerten Wohnraum für ihre Mitglieder und allenfalls weitere Personen zu schaffen. Sie sucht ihren Zweck zu erreichen durch Beschaffung von geeignetem Bauland im Eigentum oder im Baurecht der Genossenschaft; Bau oder Erwerb von zweckmässigen Liegenschaften und Vermietung von Wohnungen. Die Genossenschaft arbeitet auf gemeinnütziger Grundlage. Jede Art von Spekulation mit Boden und Häusern ist ausgeschlossen. Die Grundpfandschulden sind planmässig zu amortisieren. Der Verkauf einzelner Häuser oder Wohnungen ist ausnahmsweise zulässig. Er bedarf der Zustimmung von 3/4 der in der Generalversammlung anwesenden Genossenschafter und Genossenschafterinnen. Als Käufer werden in erster Linie die öffentliche Hand, in zweiter Linie gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften berücksichtigt. So weit sich die Gelegenheit ergibt und das Bedürfnis seitens der Mitglieder der Genossenschaft besteht, kann die Genossenschaft auch Räumlichkeiten für Gewerbe und Dienstleistungen zur Verfügung stellen, im Sinne einer wünschbaren Durchmischung von Wohnen und Arbeiten. Das Ausmass dieser Räumlichkeiten hat in einem sinnvollen Verhältnis zum Wohnraum zu stehen. Der Ankauf von Grundstücken und Liegenschaften darf nur erfolgen, wenn die Finanzierung des Kaufes gesichert ist. Die Mietzinse sind nach den Selbstkosten zu bemessen. Ein guter Unterhalt, Rücklagen für zukünftige Erneuerungen sowie genügende Abschreibungen und Reserven dürfen eingerechnet werden.