Bewertung Wölfflin-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Wölfflin-Stiftung in Winterthur wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Wölfflin-Stiftung
Die Stiftung bezweckt, auf der Liegenschaft zum "Waldhof" an der Waldhofstrasse in Winterthur (Kataster-Nr. 4401, 6548 und 6549 des Grundbuchkreises Winterthur-Altstadt) eine Institution (z.B. Wohnheim, Schule, Betreuungs- oder Pflegeeinrichtung) für Kinder und Jugendliche zwecks Erhaltung und Entwicklung der körperlichen und geistigen Gesundheit zu errichten und zu betreiben oder betreiben zu lassen, und übernimmt ausdrücklich die Erfüllung der mit der Widmung der Liegenschaft verbundenen Bedingungen. Zur dauernden Sicherung des erstrebten Zweckes verpflichtet sich die Stiftung insbesondere, die zum Betrieb der Institution notwendigen Parzellen Kat. Nr. 4401, 6548 und 6549 des Grundbuchkreises Winterthur-Altstadt nicht zu verkaufen und nicht zu überbauen, unter dem Vorbehalt der Überbauung mit Gebäuden, die für die Führung der Institution erforderlich sind und den Charakter des Gutes als landwirtschaftlichen Betrieb mit weitem Wiesland nicht beeinträchtigen.