Bewertung WiTricity Schweiz GmbH
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für WiTricity Schweiz GmbH in Mägenwil wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über WiTricity Schweiz GmbH
Forschung, Entwicklung und Bereitstellung von Technologien und Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen aller Art, insbesondere Forschung und Entwicklung im Bereich drahtlose Übertragung von Energie und Strom, einschliesslich das drahtloses Aufladen von Elektrofahrzeugen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten; kann im Interesse der Gruppe oder von einzelnen Gruppengesellschaften (inkl. ihrer direkten oder indirekten Muttergesellschaften sowie deren oder ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften) Verträge abschliessen und insbesondere Darlehen oder andere Finanzierungen an solche Gruppengesellschaften gewähren und für deren Verbindlichkeiten Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder Sicherungsübereignungen und Sicherungsabtretungen von Aktiven der Gesellschaft oder mittels Garantien jedwelcher Art, ob gegen Entgelt oder nicht, kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und jede Art von Unternehmen erwerben, halten, veräussern oder finanzieren sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern.