Bewertung Werner Pfister Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Werner Pfister Stiftung in Hombrechtikon wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Werner Pfister Stiftung
Die Stiftung fördert nachstehend bezeichnete Familienangehörige. Beiträge oder Darlehen können zur Bestreitung der Kosten der Erziehung (z.B Ausbildung), Ausstattung (inkl. Wohnen) oder Unterstützung von Familienangehörigen oder zu ähnlichen Zwecken erbracht werden. Die begünstigten Familienangehörigen sind Hanna Pfister, geb. 1950 (Schwester) und Ursula Marty-Maurer, geb. 1956 (Cousine) und Ehepartner sowie deren Nachkommen. Die Leistungen der Stiftung werden hauptsächlich aus den jährlichen Erträgen erbracht. Diese erzielt die Stiftung durch den Erhalt, Verwaltung und Bewirtschaftung der Liegenschaften und anderer Vermögenswerte. Die Stiftung ist berechtigt alle Geschäfte zu tätigen, die mit dem Stiftungszweck in direktem oder indirektem Zusammenhang stehen bzw. die geeignet sind, den Stiftungszweck zu fördern. Die Stiftung kann Grundeigentum erwerben, belasten und veräussern.