Bewertung Walter und Elsy Städeli Stiftung
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Walter und Elsy Städeli Stiftung in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Walter und Elsy Städeli Stiftung
Die Stiftung bezweckt einerseits die Unterstützung und Förderung der Kultur im weitesten Sinne, in Oetwil am See und Umgebung sowie im übrigen Gebiet des Kantons Zürich. Nebst Beiträgen für kulturelle Vorhaben aller Art kann sie dabei auch Beiträge für den Erhalt und die Renovation von Kulturgütern (erhaltenswerte historische Gebäude usw.) und für den Natur- und Heimatschutz ausrichten. Andererseits unterstützt die Stiftung steuerbefreite gemeinnützige Institutionen in der Schweiz, welche im Dienste von bedürftigen Personen und Familien stehen oder Hilfe bei Naturkatastrophen gewähren. Die Stiftung kann sämtliche Tätigkeiten unterstützen, welche direkt oder indirekt im Zusammenhang mit dem Stiftungszweck stehen. Sie ist prioritär im Kanton Zürich und in der Schweiz tätig. Im Einzelfall kann sie aber auch Beiträge für die Linderung der Folgen von Naturkatastrophen weltweit ausrichten. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Der Stiftungsrat entscheidet im Rahmen der Bestimmungen dieses Statuts und allfälligen Reglementen nach pflichtgemässem Ermessen selbständig und endgültig über die Ausrichtung von Beiträgen. Den Empfängern von Beiträgen stehen keine klagbaren Ansprüche der Stiftung gegenüber zu.









