Bewertung W. Bruderer AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Service z.B. im Restaurant, Rezeption, Hotel-Roomservice:
Sauberkeit der Lokalität:
Preis / Leistung der Waren oder Dienstleistungen:
Lage Standort bei Besuch vor Ort:
Die Konsumentenbewertung für W. Bruderer AG in Bruggmattweg 35, 5615 Fahrwangen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über W. Bruderer AG
Wir produzieren Halbfertig- und Fertigprodukte für das Bäcker- und Konditorgewerbe, den Gastrobereich die Schokoladeindustrie und das Catering. Die rationelle Fertigung mit modernsten Anlagen in unserem 20 Mitarbeiter-/innen zählenden Familienunternehmen garantiert eine gleichbleibende Qualität.
Das Sortiment beinhaltet eine reichhaltige Auswahl an Hohlkörpern. Zur Verarbeitung werden nur erstklassige Couvertürenmarken eingesetzt.
Lassen Sie sich von unseren Produkten inspirieren - Wir machen die passende Hülle für Ihre zarte Füllung.
Ihre W. Bruderer AG