Bewertung Vorsorgestiftung der Wüest & Cie AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Vorsorgestiftung der Wüest & Cie AG in Zofingen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Vorsorgestiftung der Wüest & Cie AG
Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firmen Wüest & Cie. AG, Bauunternehmung, Nebikon, in Nebikon (inkl. Zweigniederlassungen Zofingen und Olten), der Achermann AG, Bauunternehmung, Buochs, sowie der übrigen unter der Wüest Nebikon Holding AG, in Nebikon, zusammengeschlossenen Firmen, ihre Angehörigen und Hinterlassenen sowie Personen, für die der Arbeitnehmer im Zeitpunkt seines Todes oder in den letzten Jahren vor seinem Tod in erheblichem Umfang gesorgt hat; weitergehende, über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausreichende Vorsorge, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; Anschluss des Personals von anderen Betrieben, die mit der Firmen-Gruppe finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, sofern der Stiftung von diesen Betrieben die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt wurden; Erbringung der Beiträge der angeschlossenen Firmen aus Mitteln der Stiftung, wenn von diesen vorgängig Beitragsreserven geäufnet und gesondert ausgewiesen worden sind.