Bewertung Villa Ponte Förderverein
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Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Villa Ponte Förderverein in Schaffhausen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Villa Ponte Förderverein
Der Verein bezweckt die Förderung von Bildung, Erziehung und Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen im Umfeld von Bildungsangeboten im Raum Schaffhausen, insbesondere der von der PONTEA AG geführten Villa Ponte Schule. Die Villa Ponte Schule ist ein Ort der Entfaltung, Beziehung und des lebendigen Lernens. Im Mittelpunkt steht das Kind als einzigartiges Wesen, das mit Neugier und Motivation die Welt entdeckt. Wir fördern Wissen, Kompetenzen, persönliche Entwicklung, Kommunikationsfähigkeit und soziale Verantwortung. Unsere Pädagogik basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, selbstmotiviertem Lernen und respektvoller Kommunikation. Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch: finanzielle Unterstützung von Kindern und Familien bei der Teilnahme an schulischen und ausserschulischen Bildungsangeboten (z.B. Schulgeld, Stipendien, Vorbereitungskurs für weiterführende Schulen, etc.); Beiträge an pädagogische, soziale oder infrastrukturelle Projekte mit Bildungsbezug von Kindern und Jugendlichen, einschliesslich Lehrmitteln, Unterrichtsmaterialien und technischer Bildungsinfrastruktur; ideelle und finanzielle Förderung von Bildungsangeboten, welche der ganzheitlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen dienen; Unterstützung von Projekten, welche den Zugang zu Bildung unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern ermöglichen; Beiträge an Massnahmen und Aufwendungen, die zur Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Auflagen erforderlich sind (z. B. Brandschutz, Sicherheit, Unfallprävention), soweit diese unmittelbar der Durchführung von Bildungsangeboten im Sinne des Vereinszwecks dienen. Der Verein stellt sicher, dass die Gelder ausschliesslich für diese Zwecke verwendet werden. Der Verein kann zur Erfüllung seines Zwecks Beiträge an Dritte ausrichten, namentlich an Trägerschaften von Bildungsangeboten, sofern die Mittel ausschliesslich und nachweislich zur Verfolgung des Vereinszwecks verwendet werden. Der Verein verfolgt keine Erwerbszwecke, strebt keinen Gewinn an und ist ausschliesslich gemeinnützig tätig. Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Sie haben lediglich Anspruch auf Ersatz ihrer effektiven Auslagen und Spesen. Allfällige Überschüsse sind vollumfänglich dem Vereinszweck zuzuführen. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.









